Die Nürnberger Rassengesetze von 1935 legten fest, wer als Jude oder „Mischling“ galt und wer „Arier“ war. Aber auch andere „Fremdrassige“, „Schwarze“ oder „Zigeuner“, ferner als „minderwertig“ geltende Minderheiten der deutschen Mehrheitsbevölkerung wie „Asoziale“ wurden als „Untermenschen“ angesehen, verfolgt und waren von Vernichtung bedroht.
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