die täter fühlen sich bei der begehung politisch motivierter straftaten durch eine Ideologie oder ein gefühl angeblicher überlegenheit gegenüber dem anderssein anderer gerechtfertigt und entfalten somit kein unrechtsbewusstsein. die besondere gefährdung der grundrechte potenzieller Opfer und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfordern ein entschlossenes und konsequentes Vorgehen gegen jede Form politisch motivierter Kriminalität.
Barbad Farahani
wien 21.09.2017
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